Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Fit mit Angie - Angela Raschke

I. Allgemeines

  1. Sämtliche Leistungen von Angela Raschke (nachfolgend „Trainerin“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen (AGB) in ihrer jeweils gültigen Fassung, sofern und soweit einzelvertraglich keine abweichenden Vereinbarungen mit dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt) getroffen worden sind. Der Kunde kann die AGB jederzeit im Internet unter www.fit-mit-angie.de/agb abrufen und herunterladen. Auf ausdrücklichen Wunsch können diese dem Kunden auch gerne kostenfrei übersendet werden.
  2. Ist am jeweiligen Rechtsgeschäft ein Verbraucher (§ 13 BGB) nicht beteiligt, so gelten die nachfolgenden Bedingungen auch für künftige Vertragsabschlüsse, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart/ einbezogen werden. 
  3. Verwendet der Kunde, der gleichzeitig Unternehmer (§ 14 BGB) ist, allgemeine oder besondere Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen (AGB), sind diese nur insoweit wirksam, als sie diesen Bedingungen nicht widersprechen oder durch die Trainerin ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. AGB des Kunden werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Trainerin ihrer Geltung nach Eingang nicht nochmals ausdrücklich widersprochen hat. Dies gilt auch für jegliche Folgeverträge, soweit auch an denen ein Verbraucher (§ 13 BGB) nicht beteiligt ist.

 

II. Begriffsbestimmungen

  1. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  2. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung zu Zwecken getreten wird, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
  3. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird, und die dabei in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

 

III. Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme an 

  • Kursen für ganzheitliches Training in und nach der Schwangerschaft, 
  • sonstigen von der Trainerin angebotenen Sportkursen

(nachfolgend insgesamt auch Kurse oder Leistung(en) genannt). 


 
 

 

IV. Zustandekommen des Vertrages

  1. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen kommt der Vertrag mit Zugang der Auftrags-/Buchungsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung/Erbringung der bestellten Leistung durch die Trainerin zustande. Buchungen können unter www.kikudoo.com/fit-mit-angie vorgenommen werden. 
  2. In den Verträgen genannte Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese von der Trainerin schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.
  3. Sämtliche Angebote der Trainerin sind freibleibend, sofern und soweit im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. 
  4. Die in Prospekten, Flyern oder sonstigen werbenden Auftritten der Trainerin enthaltenen Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.   

 

V. Körperliche Anforderungen

Mit der Buchung eines Kurses erklärt der Kunde, die körperlichen Anforderungen an den jeweiligen Kurs zu erfüllen. Im Zweifel wird dem Kunden empfohlen, sich vor der Teilnahme an den Kursen beim Hausarzt oder beim sonst zuständigen Arzt auf entsprechende (Sport-)Tauglichkeit testen und sich diese bescheinigen zu lassen.

 

Die Trainerin übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden allein aufgrund falscher Angaben oder Annahmen zu seiner körperlichen Verfassung entstehen. Ziffer VIII (Haftung) bleibt unberührt.

 

VI. Hausrecht/Haus- und Benutzungsordnung

  1. Der Kunde hat das Hausrecht der Trainerin sowie einschlägige Haus- und Benutzungsordnungen der für die jeweiligen Kurse ggf. besuchten Einrichtungen zu beachten und zu wahren. 
  2. Die Trainerin behält sich das Recht vor, Kunden im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen Absatz 1 von der Teilnahme an einzelnen Kursstunden – bei schwerwiegenden Verstößen auch vom jeweils gebuchten Kurs insgesamt – auszuschließen. In diesen Fällen findet eine Erstattung von Kursbeiträgen nicht statt; vereinbarte und noch nicht abgerechnete Preis bleiben geschuldet.

 

VII. Preise/Zahlungen

  1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Sitz der Trainerin und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Wertsicherung und Versicherung nicht ein, soweit nichts anderes vereinbart worden ist.
  2. Jegliche angegebenen Preise sind – vorbehaltlich einzelvertraglicher abweichender Vereinbarungen – Bruttobeträge einschließlich der Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe. Die Bestimmungen der PAngV bleiben unberührt.
  3. Soweit nicht abweichend vereinbart, sind jegliche Zahlungen binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der jeweiligen Rechnung zu leisten. Skonto, Rabatt oder Boni werden nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung gewährt.  


 
 

VIII. Haftung

  1. (Schadens-)Ersatzansprüche des Kunden gegen die Trainerin, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Trainerin oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines Organs, gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen der Trainerin beruhen oder in der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht begründet sind. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Bei nicht vorsätzlicher oder nicht grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Umfang der Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. 
  2. Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 1 gilt auch für eine etwaige persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Trainerin. 
  3. Die vorbenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden, d. h. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen, wie beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Gleiches gilt hinsichtlich der Haftung aus etwaigen abgegebenen Zusicherungen, bei Arglist sowie im Falle von Ansprüchen, die auf Garantien beruhen.
  4. Zusicherungen und Garantien sind mit diesem Vertrag grundsätzlich nicht verbunden, sofern und soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.  

 

IX. Gewährleistung/Garantie

  1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Kunde gleichzeitig Unternehmer (§ 14 BGB), sind die Ansprüche aus Gewährleistung wegen Sach- und Rechtsmängel bezüglich der von der Trainerin erbrachten Leistungen ausgeschlossen.
  2. Ziffer 1. gilt nicht, sofern und soweit der Kunde wegen Sach- und Rechtsmängel oder wegen der Fehlerhaftigkeit eines Produktes im Sinne des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) Schadenersatz geltend macht. In diesen Fällen gelten die Ausführungen aus Ziffer VIII (Haftung) entsprechend.
  3. Bei arglistigem Verschweigen von (Sach- und Rechts-)Mängeln oder der Abgabe von Zusicherungen sowie der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder einer Leistung bleiben weitergehende Ansprüche des Kunden von vorstehenden Ausführungen unberührt.
  4. Zusicherungen und Garantien sind mit diesem Vertrag grundsätzlich nicht verbunden, sofern und soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.  

 

X. Verzögerungen/Verhinderungen/höhere Gewalt

  1. Vorübergehende Verzögerungen in der Leistungserbringung aufgrund von Arbeitskämpfen und unvorhersehbaren außergewöhnlichen Ereignissen wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, höherer Gewalt (Extremwetter-/Naturereignisse, Brand usw.) etc. befreien die Trainerin, solange sie andauern oder – bei dadurch bedingter Unmöglichkeit der Erfüllung einer Leistung mit Fixschuld-Charakter – voll, von der Leistungspflicht, soweit die Trainerin die jeweilige Störung nicht zu vertreten hat. 
  2. Soweit die Trainerin Leistungen nicht erbringen kann, weil die von der Trainerin beanspruchten Drittleistungen aus nicht in der Sphäre der Trainerin liegenden Gründen nicht erbracht werden, obwohl die Trainerin entsprechende kongruente „Deckungsgeschäfte“ abgeschlossen hat, wird die Trainerin von ihren Leistungspflichten gegenüber dem Kunden frei; bei länger andauernden Leistungshindernissen kann vom jeweiligen betroffenen Vertrag zurücktreten bzw. selbigen außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Kunde wird umgehend von der Trainerin informiert. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden dem Kunden erstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche stehen dem Kunden in einem solchen Fall nicht zu.
  3. Bei vorübergehenden und unvorhersehbaren Verhinderungen des Kunden (z. B. aufgrund plötzlicher Erkrankung, Unfall o.ä.) können nicht beanspruchte Leistungen in Absprache mit der Trainerin nachgeholt werden
  4. Fortlaufende Kurse
     Die reservierten Kurstermine sind einzuhalten und können bis 10 Uhr am morgen des Kurstages abgesagt werden. Keine oder eine zu späte Absage führt zur Streichung eines Termins auf der Karte. Die zeitliche Gültigkeit der Karte ist auf jeder Karte vermerkt.  
  5. Ist ein Kurs explizit als Präventionskurs ausgeschrieben, ist eine Teilnahme von mindestens  80% verpflichtend, um Zuschüsse von den Krankenkassen zu erhalten. 
     Das sind bei einem Kurs über 8 Wochen 7 Stunden und bei einem Kurs über 12 Wochen 10 Stunden.

Die reservierten Kurstermine sind einzuhalten und können bis 20 Uhr am Vorabend des Kurstages bei Morgenkursen und bis 10 Uhr am Morgen des Kurstages bei Abendkursen abgesagt werden. Keine oder eine zu späte Absage führt dazu, dass die Stunde nicht nachgeholt werden kann. 

Bei rechtzeitiger Absage sind bis zu zwei verpasste Stunden bei 8-Wochen-Kursen in anderen laufenden Präventionskursen nachholbar, bei 12-Wochen-Kursen bis zu drei Stunden.

  1. Die Trainerin kann wegen mangelnder Beteiligung vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden bereits geleistete Kursgebühren zurückerstattet oder ein anderer Kurs angeboten. Bei Ausfall von Stunden ist die Trainerin berechtigt, den Unterricht durch eine autorisierte Vertretung zu erbringen oder zu einem anderen Zeitpunkt nachzuholen. Fehlzeiten können (sofern noch Platz ist und rechtzeitig abgesagt wurde) zeitnah in flexiblen Stunden ausgeglichen werden. Durch Fehlzeiten entsteht keine Befreiung von der Zahlungspflicht.

Bei Absagen aus vorbenannten Gründen zeitlich nach 18:00 Uhr des jeweiligen Vortages besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf eine spätere Nachholung der entgangenen Leistung(en). Gleiches gilt im Falle einer erneuten Verhinderung des Kunden in Bezug auf den mit der Trainerin abgestimmten Nachholtermin.

Ein Anspruch auf (teilweise) Erstattung bereits gezahlter Entgelte besteht nicht.  

 

XI. Versicherung/Unfälle/Diebstahl

Ein gesonderter Versicherungsschutz für die Kunden besteht nicht. Die Trainerin übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Diebstahl während der Kurse. Die Verantwortlichkeit bei Kursen mit Baby oder Kleinkind liegt bei der jeweils anwesenden Aufsichts-/Betreuungsperson. Ziffer VIII (Haftung) bleibt unberührt.


 
 

XII. Stornierung

  1. Das Zustandekommen des Vertrages richtet sich nach Ziffer IV. Bei einer Stornierung gebuchter Leistungen ist die Trainerin berechtigt, vom Kunden eine Stornierungsgebühr zu verlangen. Die Höhe der Stornierungsgebühr richtet sich nach dem konkreten Zeitpunkt der Stornierungserklärung: 
  • bei Stornierung bis spätestens 14 Tage vor erstmaligem Beginn der jeweils gebuchten Leistung wird keine Gebühr erhoben.
  • bei weniger als 14 Tage vor erstmaligem Beginn der jeweils gebuchten Leistung beträgt die Stornierungsgebühr 50% des vereinbarten Preises; dies gilt nicht, sofern und soweit der jeweilige Kursplatz neu besetzt werden kann.
  • bei Stornierungen am Tag des ersten Kurses oder später wird der volle vereinbarte Preis erhoben; dies gilt nicht, sofern und soweit der jeweilige Kursplatz neu besetzt werden kann.

Maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs der jeweiligen Stornierungserklärung bei der Trainerin.  

Dem Kunden bleibt der Nachweis nachgelassen, dass der Trainerin durch die jeweilige Stornierung kein Schaden oder nur ein geringerer als die vorbenannten Stornierungsgebühren entstanden ist.

  1. Stornierungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp).